Pro Person und Übernachtung in Ostheim erhebt die Stadt Ostheim einen Kurbeitrag in Höhe von 1,00 € (0,50 € für Schwerbehinderte [50 – 90 %], Schwerbehinderte [100 %] zusammen mit einer Begleitperson und Kinder bis 14 Jahre sind frei).
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind in Euro angegeben.
Die Preise beziehen sich – wenn nicht anders angegeben – auf eine Übernachtung und Person. Bei den Ferienwohnungen/-häusern beziehen sich die Preise – wenn nicht anders angegeben – auf ein/e Ferienwohnung/-haus und Nacht in Abhängigkeit der Personenzahl. Es können bei den Ferienwohnungen/-häusern zusätzliche Kosten für Bett-, Tischwäsche, Handtücher und Endreinigung anfallen.
Bei Kurzaufenthalten – d.h. bis 2 Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Privatpensionen und Ferienwohnungen/ häusern – können Preisaufschläge auf die ausgewiesenen Preise anfallen. Bei Ferienwohnungen/-häusern können sich zudem Preisnachlässe ab einer Aufenthaltsdauer von 8 Nächten ergeben. Außerdem sind bei Ferienwohnungen/-häusern saisonabhängige Preise möglich.
Mit dem Erscheinen des Gastgeberverzeichnisses 2019 verlieren die Preisangaben des vorangegangenen Gastgeberverzeichnisses ihre Gültigkeit. Die Tourist-Information Ostheim übernimmt keine Gewähr für die Preis- und Ausstattungsangaben der Gastgeber im gültigen Gastgeberverzeichnis.
Die im Verzeichnis den gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen und Gaststätten mit Fremdenzimmer) und privaten Anbietern (Ferienwohnungen/-häuser und Privatpensionen) zugeordneten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Klassifizierung durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. und nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverband e.V.. Gewerbliche Beherbergungsbetriebe und private Anbieter ohne Kennzeichnung haben an der freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht verbunden.
DIE BEDEUTUNG DER STERNE BEI HOTELS, PENSIONEN UND GASTSTÄTTEN MIT FREMDENZIMMERN:
* Tourist ** Standard *** Komfort **** First Class ***** Luxus
DIE BEDEUTUNG DER STERNE BEI FERIENWOHNUNGEN/-HÄUSERN UND PRIVATPENSIONEN:
* Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung mit einfachem Komfort
** Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort
*** Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort
**** Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort
***** Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im
Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objekts
(Bei den Privatpensionen können maximal 4 Sterne erreicht werden)
GASTAUFNAHMEVERTRAG:
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe – herausgegeben von der Fachgruppe Hotels im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.)
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereit gestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastwirt (Beherbergungsbetrieb) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Ersparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Die Tourist-Information Ostheim empfiehlt bei der Buchung einer Unterkunft oder eines Pauschalangebotes den gleichzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.